Karlsruher Richter sehen klaren Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz
Nach dem aktuellen Urteil des BGH vom 14. Januar 2016 (AZ I ZR 107/14), werden weitreichende Konsequenzen für Makler erwartet. Die Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass die Schadensregulierung durch Versicherungsmakler einen klaren Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bedeutet.
Makler haben grundsätzlich zwar die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen und ihre Kunden zu beraten, jedoch nur solange ihre Tätigkeit mit einer Vermittlungsabsicht verbunden ist. Problematisch wird es jedoch dann, wenn Makler Tätigkeiten ausüben, die im Bereich einer Rechtsdienstleistung und damit eines Juristen, anzusiedeln sind.
Was für Konsequenzen hat das Urteil für Makler?
Makler sollten besonders darauf achten, im Bereich der Rechtsberatung nicht auf das Gebiet von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Versicherungsberatern vorzudringen, andernfalls drohen ihnen gemäß § 34 e Gewerbeordnung (GewO) Klagen und möglicherweise hohe Anwalts- und Gerichtskosten.
Darüber hinaus ist nach diesem Urteil des BGH deutlich, dass im Fall einer Beratung im Sinne einer dem Makler nicht gestatteten Rechtsdienstleistung, die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers nicht für etwaige Fehler aufkommt. Der Makler ist also für diesen Fall nicht versichert.
Auf der sicheren Seite ist ein Makler nur dann, wenn er nur beratend tätig wird, wenn dies im engeren Sinne zur eigentlichen Betreuung des Versicherungsgegenstandes gehört, also die reine Vermittlung von Versicherungsverträgen und die Überprüfung und Betreuung von bereits bestehenden Versicherungen.
Es bleibt abzuwarten, in wie weit die Branche langfristig auf die Vorgabe des BGH reagieren wird. Letztendlich gilt: Für alle strittigen rechtlichen Fragen und im Fall einer Schadensregulierung sollte ein Makler bzw. Versicherungsnehmer immer rechtzeitig einen Experten, wie beispielsweise die Socialsolvent, hinzuziehen. Als Rentenberater mit eigenem Justitiariat ist die Socialsolvent der richtige Ansprechpartner im Leistungsfall. In ihrem ganzheitlichen Verfahren gelingt es dem Team von Socialsolvent alle Ansprüche der Betroffenen durchzusetzen und dabei stets das bestmögliche Rentenergebnis zu erzielen.
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