Berufsständische Versorgungswerke stehen selbstständig neben den anderen Alterssicherungssystemen. Wenn Sie darin versichert sind, ergeben sich daraus Ansprüche.
Die Berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen Freien Berufe der Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte, Ingenieure sowie Psychotherapeuten die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder sicherstellen.