Eine komplexe Versicherung mit vielen Tücken.
Die betriebliche Altersvorsorge ist vereinfacht eine Kollektivversicherung mit einheitlichen Leistungen und Beiträgen. Diese wird in verschiedenen Formen von Arbeitgebern an Arbeitnehmer angeboten, wobei der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist und der Arbeitnehmer die versicherte Person.
Diese Konstellation ist aus vielerlei Hinsicht schwierig und oft stark risikobehaftet. Für den Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber wechselt und seine Vorsorge verliert, aber auch für den Arbeitgeber, der eine arbeitsrechtliche Zusage an seinen Arbeitnehmer abgegeben hat, für deren Erfüllung er auch einzustehen hat.