Ansprüche aus gesetzlicher Vorsorge

Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können

Finanzielle Sorgen können im Krankheitsfall oder bei einem Unfall teilweise durch die Ansprüche aus der Sozialversicherung und teilweise aus der Privatvorsorge, sofern vorhanden, gelöst werden. Mit uns gewinnen Sie Klarheit und Sicherheit über die rechtliche Lage der Verträge, Ihre Ansprüche daraus und die Erfolgschancen. Sie gewinnen einen starken Partner, der Ihre Rechte kennt und diese beharrlich vertritt.

Besonders im Antragsverfahren der gesetzlichen Vorsorge, bei der Antragstellung der EMR (Erwerbsminderungsrente) an die DRV (Deutsche Rentenversicherung) haben wir durch unsere Spezialisierung im Sozialrecht eine effektive Arbeitsmethode entwickelt, die eine schnelle und erfolgreiche Bearbeitung der Anträge ermöglicht.

Wir klären und beantragen für Sie Ihre Ansprüche aus der Sozialversicherung:

  • Krankenversicherung
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Landwirtschaftliche Alterskasse
  • Versorgungsamt
  • Agentur für Arbeit
  • Berufsgenossenschaft