Wann wird ein Unfall von der Versicherung als Unfall anerkannt?
Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nur dann vor, „wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. […] auch wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden“.
Nicht versichert sind also Krankheiten, auch wenn die Folgen davon eine schwere Behinderung wäre, wie z. Bsp. bei einem Schlaganfall; denn hier fehlt die Wirkung von außen und der Betroffene geht leider leer aus.