Berufsunfähig? Wer stellt das fest?
Ein Szenario, das man keinem wünscht: Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall führt dazu, dass jemand seine Arbeit für längere Zeit, oder gar dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Für Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber, wenigstens für die erste Zeit, entsprechende Regelungen getroffen. Selbständige trifft dieser Schicksalsschlag unmittelbar. Das Leasing fürs Auto, die Raten für das Haus, alle Zukunftspläne werden damit in Frage gestellt. Etwa jeder Vierte ist irgendwann in seinem Erwerbsleben davon betroffen. Wohl dem, der für diesen Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.
Um die Versicherten nicht in existenzielle Krisen stürzen zu lassen, wäre eine schnelle Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente hilfreich. Doch für die Versicherungen geht es häufig um sehr viel Geld. Eine etwaige Zahlungspflicht bei Berufsunfähigkeit bedeutet für die Versicherer einen enormen Kapitalschaden. Wo es viel zu verlieren gibt, wird mit harten Bandagen gekämpft. Versicherungsexperten beklagen schon lange die Scheibchentaktik der Versicherungen.
Beauftragung von Gutachtern
Bei der Beurteilung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, kommt man an der medizinischen Beurteilung nicht vorbei. Frau Prof. Ursula Gresser befragte in einer Studie 548 medizinische und psychologische Sachverständige. Das Ergebnis ist ernüchternd. Viele der befragten räumten ein, schon mal tendenziöse Gutachten erstellt zu haben. Der Report Mainz interviewte Frau Prof. Ursula Gresser dazu. Es gibt leider keinen transparenten Auswahlprozess für Gutachter und keine verbindlichen Anforderungen an die Objektivität und Unabhängigkeit der erstellten Gutachten. Dennoch folgen Gerichte häufig den Empfehlungen. Mit fatalen Folgen für die Betroffenen.
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Im Falle von Berufsunfähigkeiten beauftragen Versicherer ihrerseits Gutachter mit der Beurteilung des Restleistungsvermögens. Es fällt auf, dass häufig dieselben Gutachter beauftrag werden. Die Gutachtertätigkeit wird von den Versicherern bezahlt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis lässt zurecht Zweifel an der Objektivität der Gutachter aufkommen – Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Es geht auch anders
Bei der Arbeit mit unseren Mandanten gehen wir daher einen anderen Weg. Eine individuelle und detaillierte Tätigkeitsanalyse dient als Basis für die medizinische Einschätzung durch die behandelnden Ärzte. So kann plausibel und nachvollziehbar geprüft werden, wie hoch das Restleistungsvermögen ist. Erst wenn alle Unterlagen zusammengetragen sind und widerspruchsfrei die Berufsunfähigkeit belegt ist, wird der Antrag beim Versicherer eingereicht. Diese Vorgehensweise zahlt sich für unsere Mandanten aus. Wir übernehmen den Papierkrieg und beschleunigen die Beantragung.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Genesung – den Rest machen wir für Sie.