Kündigung mit betrieblichem Eingliederungsmanagement
Viele Arbeitgeber sind vor der krankheitsbedingten Kündigung zur Durchführung eines BEM-Verfahrens verpflichtet. Doch was ursprünglich zum Schutz der Arbeitnehmer eingeführt wurde, kann von Arbeitgebern sogar als Werkzeug dienen, sich von unbequemen Mitarbeitern zu trennen.