Ab dem 1. Januar 2017 wird das Pflegestärkungsgesetz II die Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Millionen Kranken verändern. Aus den aktuell drei Pflegestufen werden dann fünf Pflegegrade. Die sogenannte „Minuten-Pflege“ gibt es dann nicht mehr. Das heißt, nur wer nicht mehr ohne Hilfe allein leben kann, gilt dann als pflegebedürftig.
Diese neuen fünf Pflegegrade richten sich vor allem nach dem Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Hilfe. Künftig gibt es dann die Grade 1 bis 5. Das neue Gesetz sieht vor, dass unter anderem stärker berücksichtigt werden soll, ob der Pflegebedürftige geistig und/oder psychisch beeinträchtigt ist. Bei der Einstufung in die neuen Pflegegrade zählen nicht nur körperliche Leiden, sondern auch die Abhängigkeit von Helfern im Alltag.
Fortschritt für Demenzkranke
Das neue Gesetz nützt so vor allem den vielen Kranken, die zwar körperlich fit sind, aber bei täglichen Dingen wie Zähneputzen, Anziehen oder Waschen Hilfe brauchen. „Dadurch können Demenz-Patienten ihren vollen Hilfebedarf geltend machen“, freut sich Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) werden künftig auch diese Bereiche im Alltag des Patienten prüfen und daraus den Pflegegrad ermitteln.
Körperlich Behinderte sollten jetzt ihren Antrag stellen
Für Menschen mit rein körperlicher Behinderung kann es wegen der geänderten Bewertungskriterien in Zukunft schwerer werden, einen höheren Pflegegrad attestiert zu bekommen. „Betroffene mit körperlichem Handicap, bei denen die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sollten deshalb noch in diesem Jahr einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen“, rät Meret Lobenstein, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Ebenso bei Menschen mit einer niedrigen Pflegestufe, die bald ins Pflegeheim gehen wollen, lohnt der Umzug noch in diesem Jahr. „Nur so erhält der Pflegebedürftige Bestandsschutz beim Eigenanteil an den Pflegekosten“. Die diesjährig bewilligten Einstufungen bleiben demnach erhalten und werden in höhere Pflegegrade umgewandelt. Das kann sich lohnen, denn: Obere Pflegegrade bekommen künftig mehr Geld bei stationärer Pflege, untere weniger.
Hoher Eigenanteil ab 2017
Künftig müssen Heimbewohner einen einheitlichen Eigenanteil bezahlen. Derzeit hängt die Höhe noch von der Pflegestufe ab. Menschen mit niedrigem Pflegegrad werden dadurch ab 2017 stärker zur Kasse gebeten. Das kann für sie Mehrausgaben von bis zu 500 Euro bedeuten. Wer noch bis zum Jahresende ins Heim umzieht, bekommt von der Pflegekasse dauerhaft einen Zuschuss, der die Differenz zwischen altem und neuem Eigenanteil ausgleicht.