BGH: Das Urteil zur Regulierung im Schadenfall

Karlsruher Richter sehen klaren Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz Nach dem aktuellen Urteil des BGH vom 14. Januar 2016 (AZ I ZR 107/14), werden weitreichende Konsequenzen für Makler erwartet. Die Richter weisen in ihrem Urteil darauf hin, dass die Schadensregulierung durch Versicherungsmakler einen klaren Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bedeutet. Makler haben grundsätzlich zwar die Möglichkeit,…