Hunderttausende von Beschäftigten scheiden Jahr für Jahr wegen Krankheit aus dem Berufsleben aus.
Um diese Zahl zu reduzieren, führte der Gesetzgeber bereits 2004 ein Gesetz ein, dass den Arbeitgeber dazu verpflichtet, längerfristig erkrankten Menschen ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (BEM).
Diese Maßnahme soll dabei helfen, Menschen entsprechend ihrem Restleistungsvermögen nach einer länger andauernden Krankheit wieder an ihren Arbeitsplatz zu integrieren. Um die erforderlichen Maßnahmen wie etwaige Umgestaltung des Arbeitsplatzes vorzunehmen, ist ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich.
Das Anbieten dieser Maßnahme ist dabei für den Arbeitgeber verpflichtend, der Arbeitnehmer kann jedoch auf eigenen Wunsch hin, darauf verzichten. Sollte sich der Arbeitnehmer für eine solche Maßnahme entscheiden, werden alle Informationen aus diesem Kontext nur unter Einwilligung des Betroffenen weiter gegeben.
Darüber hinaus gilt, sollte sich der Arbeitnehmer für ein BEM entscheiden, gibt es die Möglichkeit einen unparteiischen Dritten hinzuzuziehen. Oft werden im Rahmen des BEM sehr persönliche Themen besprochen, Vertrauen und Offenheit sind also unerlässlich für ein positives Ergebnis.