Rehabilitationsmaßnahmen: Wenn Menschen zusätzlich zu der ambulanten ärztlichen Versorgung auf Grund einer psychischen oder physischen Erkrankung Unterstützung benötigen, um wieder fit für den Alltag zu werden, bieten sich die sogenannten Rehas als zusätzliches Instrument im Genesungsprozess an. Doch bevor man an einer solchen Maßnahme teilnehmen kann, gilt es zunächst, unzählige Formulare auszufüllen und bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Dann folgt meist das Warten auf den Bescheid, denn die jeweilige Krankenkasse muss die Kur erst genehmigen.
Doch, was geschieht, wenn der Antrag abgelehnt wird? Wie kann man am besten dagegen vorgehen? Aber auch ganz allgemeine Fragen, wie beispielsweise zu den Kosten einer Reha, dem Eigenanteil oder den rechtlichen Anspruch, gilt es zunächst zu klären.
Wer darf an einer Reha teilnehmen?
Grundsätzlich jeder gesetzlich Versicherte, also auch Rentner, mitversicherte Ehepartner und Kinder.
Was sind die Voraussetzungen für eine Bewilligung?
Frühestens kann erst vier Jahre nach einer ambulanten Kurmaßnahme ein Antrag gestellt werden und das nur dann, wenn alle ambulant möglichen Maßnahmen nicht ausreichen. Darüber hinaus müssen besondere körperliche Beeinträchtigungen gegeben sein, wie sie beispielsweise nach einem Unfall oder einer schweren Operation auftreten.
Auch bei psychischen Beschwerden oder anderen Belastungssituationen können Reha-Maßnahmen gewährt werden. Darunter fällt auch die Mutter-Kind-Kur, die speziell für Mütter entwickelt wurde, die auf Grund einer starken Belastungssituation Schwierigkeiten haben, ihren Kindern gerecht zu werden. Auch bei einer familiären Dauerkrise oder nach einer Trennung bzw. bei starken psychischen Belastungen durch Erschöpfung, die Pflege schwer kranker oder behinderter Angehöriger, Depressionen oder Burnout-Syndrom, kann man eine solche Kur alle vier Jahre beantragen.
Was kann man im Fall einer Ablehnung tun?
In diesem Fall hat man vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Wichtig ist hier vor allem, dass man mit Hilfe der behandelnden Ärzte alle relevanten Gründe für eine neue Beurteilung gesammelt und dokumentiert werden.
Wieviel muss man dazuzahlen?
Bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation müssen Patienten pro Tag zehn Euro zuzahlen. Bei Anschlussheilbehandlungen nach einer stationären Behandlung oder bei bestimmten festgelegten Indikationen, wie etwa Sucht oder psychische Erkrankung, sind diese Zuzahlungen auf 28 Tage begrenzt.