HIS, das steht für Hinweis- und Informationssystem.
Sicher kennen die meisten Menschen die Schufa, wenige haben jedoch bislang von der HIS gehört. Ähnlich wie bei der Schufa, werden hier Daten durch Versicherungsunternehmen erfasst und in der Regel fünf Jahre gespeichert. Diese Frist verlängert sich auf maximal 10 Jahre, wenn innerhalb der ersten fünf Jahre eine neue Meldung bei der HIS eingeht.
Das HIS funktioniert vom Prinzip her ähnlich wie die Schufa. Auftraggeber ist hier der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. Die Datenbank selbst wird durch die informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (IIRFP) mit Sitz in Baden-Baden verwaltet.
Was genau wird in dieser Datenbank gespeichert?
Das HIS erfasst grundsätzlich Daten aus folgenden Sparten:
– KFZ- Versicherung
– Unfallversicherung
– Rechtsschutzversicherung
– Sachversicherung
– Transportversicherung
– Berufsunfähigkeitsversicherung
– Pflegeversicherung
– Haftpflichtversicherung
– Transportversicherung
– Reisegepäckversicherung
– Reiserücktrittsversicherung
Das eigentliche Ziel der Datenbank liegt darin, Versicherungsbetrug vorzubeugen und Doppelversicherungen zu vermeiden. Die konkreten Inhalte der Eintragungen in die Datenbank hängen von der jeweiligen Versicherungssparte ab, die als Grundlage für den Eintrag dient. So werden bei einer Meldung zur Kfz- Versicherung lediglich Name, Anschrift und Kfz-Kennzeichen eingetragen, bei einer Lebensversicherung nur das Geburtsdatum.
Nach welchen Kriterien entscheiden Versicherer über einen Eintrag in das HIS?
Die genauen Kriterien sind nicht bekannt. Die Eintragung basiert jedoch auf einem Punktesystem, das in Zusammenhang mit einer Checkliste zu einer Meldung an die Datenbank führen kann. Die Versicherer berufen sich hier auf das Recht der Geheimhaltung von Unternehmensdaten, um etwaigen Missbrauch der Kenntnisse über die Beurteilung von Versicherungsfällen vorzubeugen.
Wann wird das Versicherungsunternehmen die Datenbank abfragen?
Die Abfrage der Datenbank ist freiwillig. Der jeweilige Sachbearbeiter entscheidet im Versicherungsfall selbst, ob er die Datenbank abfragen möchte. Generell handhabt jedes Versicherungsunternehmen das Abfrageverfahren unterschiedlich.
Die Gründe für die Abfrage der Datenbank liegen meist in der Annahme eines Versicherungsbetrugs. So wird beispielsweise im Bereich der Haftpflichtversicherung bei einer Häufung von Schadensmeldungen die Datenbank in Anspruch genommen. Das Versicherungsunternehmen versteht sich hier als Solidargemeinschaft, die im Auftrag der Versicherten betrügerisches und somit der Gemeinschaft schädliches Verhalten kontrolliert und sanktioniert.
Fordern Sie eine Selbstauskunft an.
Ob und welche Daten eines Versicherungsnehmers in der Datenbank gespeichert sind, erfahren Sie durch eine so genannte Selbstauskunft. Einen Antrag hierfür muss schriftlich bei der IIRFP eingereicht werden. Das Antragsformular hierzu finden Sie unter folgendem Link:
http://www.informa-his.de/selbstauskunft/selbstauskunft/
Wir von der Socialsolvent raten Ihnen hierzu, da es aus unserer Erfahrung immer wieder zu fehlerhaften Eintragungen in Datenbanken kommen kann, die sich dann in der Konsequenz negativ auf die Versicherungsnehmer auswirken. Hier können beispielsweise Versicherer einen Vertragsabschluss verweigern oder höhere Beiträge verlangen, da sie auf Grund fehlerhafter Eintragungen in das HIS ein höheres Versicherungsrisiko annehmen.
Entdeckt der Versicherte fehlerhafte Einträge, kann dieser selbst eine Korrektur bzw. Löschung beantragen oder das entsprechende Versicherungsunternehmen dazu beauftragen.