Patienten fordern mehr Selbstbestimmung und Transparenz. Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens gibt es nicht nur einseitige Bestrebungen der Wirtschaft und des Gesundheitswesens nach einem gläsernen Bürger bzw. Patienten, auch Patientenverbände und Zivilgesellschaft fordern eine transparentere und nachvollziehbarere Behandlung.
So ergaben unlängst Untersuchungen einer Bearing Point Studie zur Digitalisierung in Krankenhäusern, dass Patienten darin vor allem eine große Chance für die Fehlervermeidung (82,7 Prozent), die Verbesserung der Diagnoseunterstützung (79,8 Prozent) und die interne Organisation der Krankenhäuser (76,1 Prozent) erkennen.
Patienten sehen darüber hinaus viele Vorteile in der Digitalisierung von Behandlungsprozessen, vor allem im Beriech der Patientensicherheit. So können IT- unterstützte Behandlungen durch Algorithmen besser protokolliert, gespeichert und später analysiert werden. Diese exakte Form der Dokumentation lässt auch Schlüsse auf zukünftige Behandlungen zu und stärkt so den nachhaltigen Behandlungserfolg.
Das sogenannte E-Health-Gesetz, ‘Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen‘, verspricht in diesem Zusammenhang Besserung für die Patienten. So äußert sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hierzu folgendermaßen:
„Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.“
Der flächendeckende Ausbau einer neuen digitalen Infrastruktur im Rahmen des E-Health-Gesetzes beginnt noch in diesem Jahr und soll nach Aussagen des Ministeriums bis Mitte 2018 abgeschlossen sein. In diesem Zuge werden Arztpraxen wie Krankenhäuser mit der sogenannten Telematik Infrastruktur versorgt. Diese soll vor allem dazu dienen, medizinische Notfalldaten zukünftig auf der Gesundheitskarte zentral zu speichern und so dafür Sorge tragen, dass wichtige Informationen über Allergien, Vorerkrankungen oder Medikationspläne und mögliche Arzneimittelwechselwirkungen im Ernstfall schnell verfügbar sind.
Die Bundesregierung zeigt sich darüber hinaus bemüht, alle Datenschutzrechtlichen Bedenken mit einzubeziehen, letztendlich wird jedoch die Praxis der kommenden Jahre zeigen, wie sicher die Patientendaten in dem sogenannten Patientenfach gespeichert werden können. Doch zumindest die Aussage des Ministeriums in diesem Zusammenhang, dass der Patient letztendlich selbst entscheidet, welche seiner Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, lassen Datenschützer auf einen kritischen und mündigen Patienten hoffen.