Unter die Lupe genommen: BEM

Hunderttausende von Beschäftigten scheiden Jahr für Jahr wegen Krankheit aus dem Berufsleben aus. Um diese Zahl zu reduzieren, führte der Gesetzgeber bereits 2004 ein Gesetz ein, dass den Arbeitgeber dazu verpflichtet, längerfristig erkrankten Menschen ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten (BEM). Diese Maßnahme soll dabei helfen, Menschen entsprechend ihrem Restleistungsvermögen nach einer länger andauernden Krankheit…

Berufsunfähig? Warum eine fundierte Tätigkeitsanalyse entscheidend ist

Viele Betroffene stellen sich die Frage, wann überhaupt eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt. Oft sind sich die Versicherten unsicher, ob sie überhaupt einen Antrag auf Leistung stellen können oder ziehen diesen im Zweifel sogar zurück. Die Versicherungsbranche berichtet selbst von beinahe 40 Prozent fallengelassenen und nicht weiter verfolgten Anträgen. [1] Wie viele hiervon…

Sehen kann man hören

HIS – Die Schufa der Versicherungsbranche und das Recht

Bereits im letzten Beitrag haben wir ausführlich über das Hinweis – und Informationssystem, mit Sitz in Baden-Baden, berichtet. Im Folgenden wird es darum gehen, den juristischen Kontext, in den das HIS eingebettet ist, näher zu betrachten – im Besonderen ein Gerichtsurteil, welches exemplarisch darstellt, wann und wie viele Ihrer Daten letztendlich in die Datei eingetragen werden dürfen.

Sehen kann man hören

HIS – Die Schufa der Versicherungsbranche

HIS, das steht für Hinweis- und Informationssystem.

Sicher kennen die meisten Menschen die Schufa, wenige haben jedoch bislang von der HIS gehört. Ähnlich wie bei der Schufa, werden hier Daten durch Versicherungsunternehmen erfasst und in der Regel fünf Jahre gespeichert. Diese Frist verlängert sich auf maximal 10 Jahre, wenn innerhalb der ersten fünf Jahre eine neue Meldung bei der HIS eingeht.

BU in der bAV

Aus unserer Reihe: Die Berufsunfähigkeitsversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzuschließen, stand lange Zeit für günstige Konditionen, arbeitnehmerfreundliche Kosten und deutlich vereinfachte Gesundheitsfragen. Insbesondere letzteres bedeutet gegenüber der Selbstständigen BU einen klaren Vorteil, reduziert man so bereits im Vorfeld das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.