Aus der Reihe ‚Unsere Wissensbibliothek‘: Die AU-Klausel in der BU
Die Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) verspricht bei einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen eine Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Klausel ist zwar in wenigen Vertragswerken der Versicherer zu finden, jedoch auf Grund ihrer möglichen Vorteile für Versicherungsnehmer um so interessanter.