Vorsicht bei Antragsstellung
Immer wieder suchen Betroffene bei uns Rat, weil ihr Antrag auf die Leistung aus dem Berufsunfähigkeitsvertrag vom Versicherer abgelehnt wurde. Zum Teil droht sogar schon die Eskalation vor Gericht. Leider hätte es häufig nicht so weit kommen müssen. Um zu verstehen, wie sich diese Stolpersteine vermeiden lassen, müssen wir den Ablauf bis dahin näher betrachten.
Wenn ein Mensch, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, eine Erkrankung erleidet, die voraussichtlich länger als sechs Monate dauert, kommt grundsätzlich die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht.
Sackgasse Versicherung
Intuitiv wenden sich die Betroffenen an ihren Versicherer. Dieser schickt Antragsformulare und fordert nach und nach alle Informationen zur Erkrankung an. Was sich zunächst wie notwendige Bürokratie anfühlt, entpuppt sich in vielen Fällen jedoch als Sackgasse. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen, ggf. auch der Begutachtung durch einen Gutachter der Versicherung, kommt der Versicherer zu dem Schluss, dass kein Anspruch bestehe und die Leistung nicht gewährt wird.
Nach der Ablehnung folgt manchmal der Weg zum Anwalt, sofern der Versicherungsnehmer die psychische, körperliche und finanzielle Kraft hat. Dieser widerspricht der Ablehnung oder erhebt Klage und die eins Vertragspartner finden sich als Gegner im Gerichtssaal wider. Dieser Weg ist kein einfacher oder gar schneller, denn hier findet die Bestellung weiterer Gutachten statt und die Härte der Bandagen des Versicherers steigt proportional zu der Höhe der Streitsumme. Und wie es statistisch ausgeht, hat noch niemand erfasst, doch medial werden uns die zermürbenden, langen Prozesse gezeigt, in welchen der Versicherungsnehmer grundsätzlich verliert: den Prozess, Vertrauen, Gesundheit und auch Geld.
Gehen Sie taktisch vor:
Um die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines solchen Szenario zu reduzieren, beschreiten wir mit den Mandanten, die frühzeitig Kontakt zu uns aufnehmen, einen anderen Weg. Noch ehe der Versicherer den Leistungsantrag ausgefüllt bekommt, prüfen wir aus juristischer Sicht die Vertragskonstellation auf Herz und Nieren. Wird hier zum Beispiel eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vermutet oder sogar festgestellt, besteht erhöhtes Risiko, dass der Versicherer in seiner Leistungsprüfung von diesem Vertrag zurücktritt.
Erst wenn nach eingehender Rechts- und Sachlagenprüfung aus der Perspektive des Versicherers potentielle Risiken ausgeschlossen werden können, wird dem Versicherer der Leistungsantrag vorgelegt. Dieser wird durch den medizinischen Nachweis begründet, den wir u.a. dank unserer berufskundlichen Expertise anhand einer detaillierten Tätigkeitsanalyse erbringen. So erzeugen wir einen entscheidungsreifen Leistungsantrag, der vom Versicherer kaum noch ausgehebelt werden kann.
Auf diese Weise erzielen wir eine hohe Erfolgsquote und ersparen unseren Mandanten die frustrierende Auseinandersetzung mit dem Versicherer. Wir empfehlen Ihnen daher, nicht voreilig Leistungen aus Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag beim Versicherer zu beantragen. Lassen Sie vorab Ihre Vertragsunterlagen von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen und beziehen Sie einen Sachverständigen für Berufskunde mit ein; am besten selbstverständlich alles aus einer Hand.