Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Versicherung) zählt trotz negativer Medienberichte nach wie vor zu einer der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Denn, wer die eigene Arbeitskraft gegen unvorhersehbare Schicksalsschläge wie Krankheit oder Unfälle versichert hat, ist im Fall des Falles mit der BU-Rente zumindest finanziell abgesichert. Doch was ist, wenn dieser Fall tatsächlich eintrifft?
Worauf muss ich achten, bevor ich meine BU Rente beantrage?
Wer durch eine längere Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seiner gewohnten Tätigkeit nachzugehen, für den ist es wichtig, zunächst alle bestehenden Ansprüche gründlich zu prüfen. Hierfür empfiehlt sich bereits vor der Antragstellung, das Hinzuziehen eines erfahrenen Experten, wie dem Team der Socialsolvent.
Denn, nur durch die ganzheitliche Betrachtung und Prüfung, unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen, medizinischen und berufsspezifischen Faktoren, ist es möglich, Risiken für den Betroffenen bereits vor der Antragstellung auszuschließen. So gelingt es nicht nur, eine mögliche Ablehnung der BU-Rente zu verhindern, durch das Hinzuziehen von Experten stellt man auch sicher, dass das bestmögliche Rentenergebnis erzielt wird. Deshalb verfügt die Socialsolvent sowohl über das dafür notwendige Wissen aus dem Sozial- und Privatrecht, ebenso wie die notwendigen Kenntnisse im Umgang mit medizinischen Unterlagen, den Ärzten und übrigen Beteiligten in dem Verfahren einer Antragsstellung.
Das Know-how aus dem Sozial- und Privatrecht, aber vor allem der ganzheitliche Blick sind entscheidend:
Als Betroffener ist man oft existenziell auf die monatlichen Zahlungen angewiesen. Deshalb ist es ratsam, langwierige Gerichtsverfahren, die sich in der Regel über mehrere Jahre hinziehen, zu vermeiden. Denn, eine außergerichtliche Lösung spart den Betroffenen vor allem wertvolle Zeit, die sie dringend für ihre Genesung brauchen.
Wie weit kann mir mein Makler helfen?
Eine BU-Versicherung wurde in der Regel bei einem Makler abgeschlossen. Deshalb ist der Makler oft der Erste, an den sich Betroffene wenden, wenn sie ihre Versicherung in Anspruch nehmen möchten. Doch hier ist besondere Vorsicht angebracht, denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes, vom 14. Januar 2016, stellen die Richter fest, dass die Schadensregulierung, durch Versicherungsmakler einen klaren Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bedeutet. Das heißt, nur wer eine Genehmigung verfügt, darf hier überhaupt beratend tätig werden.
Fazit:
Leiden Sie unter einer schweren Erkrankung oder hatten Sie einen Unfall? Können Sie oder jemand in Ihrem Umfeld deshalb nicht länger den gewohnten Beruf ausüben? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche. Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an einen Experten und erhöhen Sie dadurch die Chance auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.