Im November 2015 wurde eine neue Versicherungsvertriebsrichtlinie durch das Europäische Parlament verabschiedet und kann nun nach der formalen Zustimmung des EU-Rates demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und damit gleichzeitig in Kraft treten. Sie ersetzt dann die vorherige Richtlinie von 2003. Die Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt 24 Monate Zeit, die neue Vorschrift in nationales Recht umzusetzen.
Was ändert sich für Makler?
- Der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie wird im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie von 2003 auf jede Art des Vertriebs von Versicherungsprodukten ausgeweitet
- Der Anwendungsbereich erfasst nun auch den Direktvertrieb von Versicherungsunternehmen und die Tätigkeit von Vergleichsportalen, Internetportale und der offline Vertrieb werden somit gleichgestellt
- Versicherungsvermittler und Angestellte von Versicherungsunternehmen müssen sich zukünftig verbindlich mind. 15 Stunden pro Jahr beruflich Schulen oder weiterbilden
- Versicherungsvermittler werden allgemein dazu verpflichtet gegenüber ihren Kunden ehrlich, redlich und professionell in deren bestmöglichen Interesse zu handeln
- Provisionen sind entgegen der Befürchtungen nicht generell unzulässig
- Dennoch: Es dürfen keine Vorkehrungen durch Vergütung oder Verkaufsziele getroffen werden, die Anreize für ihn oder seine Angestellten schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, obwohl er ein anderes, für den Kunden besser geeignetes Produkt anbieten könnte
- Vermittler müssen zukünftig noch deutlicher als bisher aufklären, ob sie im Auftrag des Kunden oder auf Rechnung und im Namen eines Versicherers handeln
- Versicherungsvertreiber müssen zukünftig angeben, ob sie eine Beratung zu den Versicherungsverträgen anbieten
Schwierigkeiten:
Es bleibt abzuwarten, inwiefern der aktuelle Wortlaut bei der Umsetzung in nationales Recht übernommen wird. Es ist noch unklar wie der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben umsetzen wird. Die sehr allgemein gehaltenen Vorgaben auf Gesetzesebene so zu konkretisieren, dass diese für die praktische Anwendung konkret umsetzbar werden, bleibt dabei eine der größten Herausforderungen. Vieles bleibt eine rechtliche Grauzone und so werden auch weiterhin im Zweifel Experten hinzugezogen werden müssen.