Digitalisierung ist das Zauberwort dieser Tage. In beinahe nicht mehr wahrnehmbarem Tempo eilt diese Entwicklung in allen erdenklichen Aspekten unseres Lebens voran. Dass auch die Gesundheitsbranche und die Medizin von Apps und neuen Technologien überschwemmt werden, scheint daher wenig verwunderlich.
Problematisch wird es jedoch dann, wenn die Versprechen und die Funktionalität der digitalen Gesundheits- und Medizin-Apps genauer unter die Lupe genommen werden. Denn nicht alles, was der App Hersteller dem Nutzer verspricht, bewahrheitet sich auch – und das kann in diesem Fall ernste Konsequenzen zur Folge haben.
Unkompliziert, einfach und schnell – das versprechen die Hersteller sogenannter Smart Apps. Sie sollen dazu dienen, den Blutdruck zu messen, Insulindosen zu berechnen und wertvolle Daten für den Arzt bequem von unterwegs zu dokumentieren. So gelingt es diesem vom Schreibtisch aus, die Gesundheit seiner Patienten besser im Auge zu behalten und im Notfall schneller reagieren zu können. Und es gibt sie auch, die Apps die durchaus für Diagnostik und Therapie geeignet sind. Doch längst nicht alle Medizin-Apps erfüllen die Bedingungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat.
„Das kann ernsthafte Folgen haben. So fanden Forscher heraus, dass eine Mehrheit der Apps zur Berechnung der Insulindosis von Diabetikern zu falschen Empfehlungen beitragen kann, die Nutzer dem Risiko sowohl einer katastrophalen Überdosis als auch schleichender Schäden aufgrund einer suboptimalen Glucosekontrolle aussetzen können. Von 46 getesteten Anwendungen funktionierte nur eine problemlos.“[1]
Hier ist nun die Politik gefordert. Nicht nur zum Thema Sicherheit und Standards der Apps, auch das Thema Datenschutz gilt es in diesem Kontext weiter zu diskutieren. Bereits im vergangenen Jahr gab es hierzu eine Anfrage der Partei Die Linken im Deutschen Bundestag bezüglich der Datensammlung privater Krankenkassen. Hier wurde diskutiert, wie zunächst freiwillige Datenerhebungen auf Seiten der Kunden und eine damit in Zusammenhang stehende Gratifikation in Zukunft zu verstärkten Ungleichbehandlungen führen könnten. Kunden, die bereit sind, ihre Daten bereitzustellen, könnten so bevorzugt werden.
„Eine gewisse Risikoselektion zugunsten der stärker datensammelnden Unternehmen scheine gewiss, da Kunden mit einem „guten Risiko“ vermutlich eher bereit seien, ihre Daten weiterzugeben. Vorstellbar sei, dass künftig Versicherungswillige abgelehnt würden, wenn sie an der Datensammlung nicht mitwirken wollten, schreiben die Abgeordneten. Letztlich führe die verstärkte Individualisierung zu einer weiteren Entsolidarisierung in der PKV.“[2]
Momentan scheinen laut Aussagen des Deutschen Bundestages derartige Modelle rechtlich zulässig. Wenn sich jedoch zeigt, dass sich aus solchen Gratifikationssystemen Wettbewerbsvorteile einstellen, werden wohl langfristig mehr Versicherungen nachziehen. Viele sensible Gesundheitsdaten geraten so immer häufiger in die Hände der Versicherer. Was mit diesen Daten beispielsweise beim Wechsel zu einem Konkurrenten geschieht, bleibt noch ungeklärt.
[1] http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/medizin-apps-wenn-das-smartphone-zum-doktor-wird-14021119.html, Stand 17.02.16
[2] https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_01/-/352872, Stand 17.02.16