Menschen, die länger als sechs Monate erkranken oder dauerhaft gefährdet sind, zu erkranken, haben einen Anspruch auf Hilfe zur beruflichen Rehabilitation. So soll gewährleistet werden, dass die Betroffenen trotz körperlicher und geistiger Erkrankungen oder Behinderungen, dauerhaft in das Berufsleben wieder-eingegliedert werden können und somit eine vorzeitige Verrentung vermieden werden kann. Die Leistungen der beruflichen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten med. Rehabilitation durchgeführt werden und dienen dazu, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherstellen.
Zuständig für die Leistungen ist einer der unten genannten Leistungsträger:
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen
- Träger der Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge und des Rechts auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Sozialhilfe, zuständig, wenn bei den anderen Träger kein Anspruch besteht
Rehabilitationsleistungsanträge sind in Deutschland entweder direkt an einen der oben genannten Rehabilitationsträger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle der Reha-Träger zu stellen. Diese Beratungsstellen sind im jeweiligen Landkreis eingerichtet. Das kann eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger sein.
Die Träger können im Rahmen ihres Bewilligungsverfahrens folgende Leistungen erbringen:
- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Berufsvorbereitung und Praktika
- Hilfen zur beruflichen Ausbildung, Anpassung und Weiterbildung
- Existenzgründerzuschüsse
- sonstige Hilfen, z. B. Kraftfahrzeughilfen
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- Leistungen an den Arbeitgeber, Ausbildungs- oder Eingliederungszuschüsse
Spezielle Leistungen der DRV:
- Mietkosten für die Unterkunft, sollte die Leistung zu weit vom Wohnort entfernt sein
- Verpflegungskosten, Mittagessenpauschale falls keine kostenlose Mittagsmahlzeit durch die Ausbildungsstätte angeboten wird
- Ganztägige Weiterbildungen sind auf zwei Jahre begrenzt. Ist eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung in diesem Zeitraum nicht zu erwarten, kann dieser Zeitraum auch verlängert werden.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen kann den Betroffenen dabei helfen, sich langfristig wieder in einen beruflichen Arbeitsalltag zu integrieren. Insbesondere für Menschen ohne zusätzliche private Vorsorge, stellt diese Form der Unterstützung im Krankheitsfall eine wertvolle Option dar. Durch die finanzielle Unterstützung von Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen, Umstrukturierungsmaßnahmen kann es den Betroffenen gelingen, trotz ihrer Erkrankung die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren und beruflich neue Perspektiven zu erschließen.