Das All in One Paket wird unter die Lupe genommen:
Die private Berufsunfähigkeitsrente ist bekanntlich schon lange in der Kritik. Immer wieder berichtet die Presse über die Risiken bei der Antragsstellung im Leistungsfall und insbesondere über die Probleme einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung[1]. Laut Ass Compact enthält hier fast jeder zweite Vertrag in Deutschland versteckte Anzeigepflichtverletzungen. Da liegt die Forderung vieler Experten nahe, für das Problem eine Lösung zu finden, insbesondere wenn es um die teils hoch komplexen und unzähligen Gesundheitsfragen im Vorfeld eines BU Abschlusses geht.
Hierfür hat der Markt schon seit langem eine attraktive Lösung parat.
Die BU in der bAV hat gleich mehrere Vorteile. Zum einen wirbt dieses Produkt mit den geringen Kosten. Der vom Bruttolohn durch den Arbeitgeber einbehaltene Versicherungsbetrag fällt für den Arbeitnehmer bzw. hier den Versicherten kaum finanziell ins Gewicht und lässt sich steuerlich absetzen. Dadurch, dass der AG den Vertrag zu Gruppenvertragskonditionen aushandelt, ist die BU in der bAV darüber hinaus deutlich günstiger als das oft teure Pendant, die selbstständige BU.
Zusätzlich entsteht durch die deutliche Verschlankung der Gesundheitsfragen ein klarer Vorteil für den Arbeitnehmer, was das Risiko einer VVA (vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung) anbelangt. Abgesehen davon, besteht der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherer und nicht etwa zwischen dem eigentlichen Versicherten, dem Arbeitnehmer und der Versicherung.
Doch hier wird die andere Seite der Medaille der BU in der bAV deutlich:
Denn die juristische Natur dieses Produkts, die auf einem Vertrag zwischen Arbeitgeber und Versicherung beruht, bedingt letzten Endes auch, dass der Arbeitgeber eventuell für falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen haftet:
So schreibt etwa die FAZ über die Nachteile der BU in der bAV:
„Zum einen stehen viele Unternehmer der Kombination aus bAV und BU-Versicherung skeptisch gegenüber, berichtet Jörg Heldmann, Versicherungsexperte bei Metall-Rente, einem Versorgungswerk des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall und der Gewerkschaft IG Metall. Viele Unternehmen fürchteten die Haftungsrisiken, die sich aus den an die bAV gekoppelten Verträgen ergeben. Der Grund: Wenn der Versicherer nicht zahlt, muss unter Umständen der Chef für die Leistungszusage einstehen. Das kann teuer werden.“[2]
Doch nicht nur die Haftung für den Chef birgt große Risiken in der bAV. Spannend wird es für den Arbeitnehmer erst im Leistungsfall, wenn es darum geht, wer erfährt wieviel von den sensiblen Krankendaten innerhalb dieses Vertrages. Lesen Sie hierzu nächste Woche einen weiteren Beitrag aus unserer neuen Reihe:
BU in der bAV. Ein Produkt, viele Risiken. Und was wir daraus lernen können.
[1] Ass Compact, 09|2015, S. 16.
[2] Quelle: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/recht-und-gehalt/berufsunfaehigkeit-schutz-vom-chef-11739000.html, Stand: 20.11.2015.
Immer wieder ein spannendes Thema, das oft Verwirrungen und Unklarheiten hervorruft. Man sollte sich wirklich sehr gut beraten lassen und sich auch selbst über die BU-Versicherung informieren und nicht einfach blind irgendetwas abschließen.
In der Tat, Herr Müller. Wir klären sowohl unsere Kunden, wie auch die Versicherungsmakler auf. Auch denen ist geholfen, nicht „blind“ Rentenanträge für deren Kunden zu stellen, sondern sich erst zu informieren, wie und was genau sie per Berufsstatus überhaupt machen dürfen. Den meisten ist leider nicht bewusst, dass die Begleitung im Leistungsfall durch sie, teilweise nicht zulässig ist (s. BGH Urteil v. Jan. 2016). Wir, als Rentenberater mit eigenem Justitiariat, dürfen das.
Erfolgreiche Makler kooperieren daher mit uns. Zu deren und deren Kunden Vorteil.
Ein ganz guter, aber vor allen Dingen auch informativer Artikel. Vielen ist leider nicht klar, wie wichtig in der heutigen Zeit eine solche Versicherung bzw. Absicherung ist. Diesbezüglich sollte man sich in jedem Fall ausführlich informieren.