Wir berichteten an dieser Stelle bereits mehrfach von Fällen, in denen Versicherer die Leistungen ihrer Kunden zunächst nicht genehmigten, dennoch ist dieser Fall insofern besonders, da der Versicherer von Herrn Blum* offenbar wenig von fachärztlichen Einschätzungen bzw. Diagnosen zu halten scheint.
Herr Blum ist Sozialarbeiter und kümmerte sich beinahe sein gesamtes Berufsleben um die Sorgen und Nöte anderer Menschen. Doch die ständige Beschäftigung mit den Problemen anderer Menschen wurde für ihn zu einer so starken psychischen Belastung, dass Herr Blum selbst schwer psychisch erkrankte.
Als er daraufhin seine Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollte, dachte sich Herr Blum, wie viele andere Versicherte: „Den Antrag fülle ich aus und dann wird meine Versicherung schon zahlen. Dafür habe ich schließlich jahrelang eingezahlt.“
Doch die Versicherung lehnte ab.
Um seine Ansprüche durchzusetzen, wandte sich Herr Blum an die Socialsolvent. Wir konnten ihn zunächst darüber informieren, dass der Versicherer zumindest nicht mehr die Möglichkeit besitzt, auf Basis vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung den Vertrag anzufechten, da dieser bereits vor über zehn Jahren geschlossen wurde.
Darüber hinaus sicherten wir über die bereits bestehenden ärztlichen Befunde Herrn Blums, die Diagnose zusätzlich ab. Das einheitliche Ergebnis der fachärztlichen Untersuchungen lautete stets voll berufsunfähig.
Das jedoch genügte der Versicherung immer noch nicht, sie forderte vielmehr ein weiteres Gutachten an und verweigerte weiterhin die Auszahlung der Leistungsansprüche.
Doch wie kann es sein, dass eine Versicherung mehrere fachärztliche Befunde mit demselben Ergebnis anzweifelt?
Die Grundlage für eine BU ist qua definitionem der medizinische Nachweis über die Berufsunfähigkeit des Betroffenen. Diese wurde mehrfach von Fachärzten erbracht.
Für die Socialsolvent und Herrn Blum stellt sich also hier die Frage, inwieweit hier noch eine sachliche Entscheidung seitens des Versicherers vorliegt, oder ob es sich hier vielmehr um eine willkürliche Ablehnung bzw. Hinhaltetaktik seitens der Versicherung handelt.
Letztendlich konnte nachdem bereits Monate verstrichen waren, auch das Gutachten nichts anderes feststellen, als es mehrere Ärzte bereits davor attestierten. Herr Blums Ansprüche wurden durchgesetzt. Die Versicherung musste letztendlich durch das Gutachten und den Zeitfaktor mehr ausgeben, als eigentlich notwendig und Herr Blum verlor viel wertvolle Zeit für seine Genesung. Vertrauen hätte hier der Versicherung und Herrn Blum helfen können. Das Vertrauen in die Aussagen mehrere Ärzte und das Vertrauen in den Kunden.
*Name durch die Redaktion geändert