Unser Klient, ein junger Rechtsanwalt aus Niedersachen war kaum im Berufsleben angekommen, da erhielt er die Diagnose Leukämie. Der junge Familienvater musste ab diesem Zeitpunkt unzählige Chemotherapien über sich ergehen lassen und hatte trotz erfolgreicher Behandlungen bereits nach einem Jahr ein lebensbedrohliches Rezidiv, das eine Knochenmarktransplantation unumgänglich machte. Glücklicherweise konnte seine Schwester durch ihre Spende helfen und nach einem langen Aufenthalt in der Isolierstation, findet der Anwalt langsam wieder in sein Leben zurück.
Kommentar von Michel Kaltenmark:
Neben all den gesundheitlichen Beschwerden und Rückschlägen, war für den Ehemann und Vater besonders die finanzielle Absicherung seiner jungen Familie ein zentrales Thema. Glücklicherweise hatte er bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu diesem Zweck abgeschlossen. Doch bei der Antragstellung musste er feststellen, dass die Versicherung seine Berufsunfähigkeit trotz der Leukämie nicht anerkannte.
Aus der Erfahrung bei Socialsolvent konnten wir dies insbesondere bei Krebserkrankungen immer wieder beobachten. Viele Ärzte haben Schwierigkeiten damit, Prognosen über die Leistungsfähigkeit ihrer Patienten zu geben. Darüber hinaus bringen die Ärzte bei der Diagnostik ihre Erkenntnisse nicht in dem Maß mit der eigentlichen Tätigkeit des Patienten in Zusammenhang, wie es für den Versicherer und die erfolgreiche Anerkennung der Berufsunfähigkeit entscheidend wäre. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen mindestens 6 Monate Leistungsunfähigkeit nachweisbar sein. Diese Restleistungsbeurteilung muss jedoch an das jeweilige spezifische Berufsbild des Patienten angepasst sein.
Eine andere Problematik entsteht dadurch, dass viele Versicherer bei einer Krebserkrankung nur befristet Leistungen auszahlen und oft sehr zeitnah ein Nachprüfungsverfahren anstreben. Die Patienten hingegen leiden jedoch oft noch Jahre später an den Folgen ihrer Erkrankung bzw. der Behandlung. All das deutet darauf hin, dass das Krankheitsbild Krebs sowohl für Ärzte als auch Versicherer große Schwierigkeiten bezüglich der Bestimmung der Leistungsfähigkeit bzw. der Befähigung zur Ausübung des Berufes aufwirft.
Wir von Socialsolvent unterstützten daher den Anwalt im Gespräch mit seinen Ärzten und sicherten die erste Diagnose durch weitere Befunde ab. So hatte der Versicherer keinen Spielraum für eine willkürliche Entscheidung und konnte auf Basis klarer Befunde und einer eindeutigen Diagnose dem Betroffenen seine Rente ausbezahlen. Auch als es zu einem Nachprüfungsverfahren kam, gelang es uns erneut, die Schwere seiner Erkrankung für den Versicherer deutlich festzustellen und die Leistung unbefristet weiter zu erhalten. So konnte der Jurist die nötige Zeit und Kraft aufbringen aktiv an seiner nachhaltigen Genesung zu arbeiten, um langfristig wieder am Berufsleben teilzunehmen.