Die Situation in der Arbeitswelt für Menschen, die an einer langwierigen oder chronischen Krankheit leiden, ist oft schwierig.
In Deutschland scheiden so jährlich mehrere hunderttausend Menschen aus dem Arbeitsleben aus, die entweder gar nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können oder nur durch integrative Maßnahmen in ihren Job zurückfinden. Um Menschen diesen Weg zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement anzubieten.
Kommentar von Michel Kaltenmark:
Das Berufliche Wiedereingliederungsmanagement, kurz BEM, soll dazu dienen, Betroffene ihrer Erkrankung und ihrem tatsächlichen Leistungsvermögen entsprechend, möglichst schonend und nachhaltig wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren. Das Verfahren beruht dabei auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und kann jederzeit durch den Arbeitnehmer beendet werden. Denn insbesondere im Fall einer psychischen Erkrankung, fällt es den betroffenen Menschen häufig schwer, in ihrem beruflichen Umfeld über ihre Erkrankung zu sprechen. Daher bleibt die Weitergabe dieser Informationen freiwillig.
Das BEM im Allgemeinen lebt jedoch von Vertrauen und Offenheit. Es bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern die Chance, nach einer länger dauernden Krankheit, wieder gemeinsam unter den neuen Bedingungen zusammen zu finden. Insbesondere aber soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, seinen Genesungsprozess weiter erfolgreich fortzusetzen und seinen im Kontext der Erkrankung entstandenen Einschränkungen gemäß, reintegriert zu werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich damit zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Arbeitgebern, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Menschen mit Behinderungen und gesundheitlichen Einschränkungen den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben zu erleichtern.
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