Die BU und die Risiken für Makler. Immer häufiger berichtet die Presse über versteckte Haftungsrisiken der Makler rund um die BU. Vor allem die Beratung im Leistungsfall birgt Risiken, „denn je nach Umfang und Ausprägung der Beratung drohen Konflikte mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz.“
Kommentar RA Dr. jur. T. Roeder, Justitiar von SOCIALSOLVENT:
Seit langem häufen sich die Aussagen von Rechtsexperten, Versicherungsvermittler sollten sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und somit die oftmals schwer abschätzbaren Risiken bei der Rechtsberatung vermeiden. So schreibt auch Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler in der aktuellen Ausgabe der ASS-compact (08/2015) über die Risiken bei Verstößen gegen das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Laut Sandkühler drohen hier dem Makler Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Verfahren und Rückzahlungs- wie Haftpflichtverbindlichkeiten. Sandkühler empfiehlt daher im Zweifel Zurückhaltung bei rechtlichen Themen.
Im Beispiel des BU-Leistungsfalles kann eine nicht sachgemäße Beratung im Bereich der Tätigkeitsanalyse zur Ablehnung der Ansprüche führen. Wenn man sich vor Augen hält, dass aktuell jeder vierte BU Antrag abgelehnt wird, ist es ratsam, sich und vor allem den Kunden bereits im Vorfeld der Antragstellung durch das Hinzuziehen eines Experten abzusichern. So erhält man eine langfristige und nachhaltig zufriedene Kundenbeziehung und vermeidet unnötige Risiken.
Wir von SOCIALSOLVENT schließen genau diese Lücke in der Rechtsberatung und freuen uns, Makler und ihre Kunden durch unser Know-how, wie beispielsweise die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Tätigkeitsanalyse, zu unterstützen.