Ob Sie angestellt sind oder selbstständig arbeiten und plötzlich berufsunfähig sind – bei der Begutachtung der Berufsunfähigkeit gibt es Unterschiede. Welche Unterschiede es sind und was speziell Selbstständige berücksichtigen sollten, zeigt Ihnen der Artikel „Berufsunfähigkeit bei mehreren Berufen eines Selbstständigen – was sollte dabei beachtet werden?“.
Kommentar Thomas Sindelar, Geschäftsführer von SOCIALSOLVENT:
Wenn Unternehmer wie Architekten, Landwirte oder Handwerker berufsunfähig werden, ist es schwierig, eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Besonders handwerkliche Berufe sind laut Statistik stärker von einer Berufsunfähigkeit bedroht.
Berufsunfähigkeit, auch bei Selbstständigen, ist jedoch nicht nur eine Frage von physischen, sondern auch von psychischen Belastungen. Diese Belastungen betrachten wir von SOCIALSOLVENT ganzheitlich. Dabei setzen wir diese im Rahmen von detaillierten Tätigkeitsanalysen in Bezug zu den Anforderungen der aktuellen Tätigkeit. So ist es uns möglich, den Beweis einer Berufsunfähigkeit zu untermauern.
Versicherungen versuchen gerade bei Selbstständigen, die Berufsfähigkeit aufrecht zu erhalten, durch die Umorganisation der Tätigkeit. Das heißt, dass ein Unternehmer oder Geschäftsinhaber, darauf verwiesen wird, alternative Tätigkeiten im Betrieb zu übernehmen, die trotz der vorhandenen Diagnose ausgeübt werden könnten. Juristisch gesehen, ist jedoch eine Umorganisation nur dann angemessen, sofern diese im Rahmen der Möglichkeiten erfolgt und zudem zumutbar ist.
Wir bieten die Expertise aus Juristen und Versicherungsmaklern und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Realisierung Ihrer Ansprüche. Mit unserem Knowhow gehen Sie von Anfang an auf Nummer sicher, dass Sie Ihre vereinbarte Leistung erhalten. Rufen Sie uns an und überprüfen Sie mit uns all Ihre Möglichkeiten, bevor Sie Ihren Antrag auf die Berufsunfähigkeit stellen.