Dachdecker, Bäcker und Fliesenleger zählen zu den Menschen mit risikoreichen Berufen. Wer zudem noch gesundheitliche Vorerkrankungen aufweist, für den ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fast unbezahlbar. Welche konkreten Reformen der Bund der Versicherten und Verbraucherzentralen von der Politik fordern, lesen Sie im Artikel „Berufsunfähigkeit: Die Politik ist gefragt“.
Kommentar von Ariane Böger, Marketing und Kundenbindung SOCIALSOLVENT GmbH:
Handwerkliche Berufe wie Zimmerer, Maurer und Gerüstbauer werden von Versicherungen als risikoreich eingestuft. Das heißt, Angestellte dieser Berufsgruppen laufen Gefahr, aufgrund von hohen Arbeitsbelastungen ihre Berufe vorzeitig nicht mehr ausüben zu können. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung dieser Erwerbstätigen werden höher angesetzt.
Vor einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass der Versicherung jegliche Vorerkrankungen anzugeben sind.
Existiert nun bei einem Arbeiter eine berufsbedingte Hochstufung und sind zusätzlich Vorerkrankungen vorhanden, kann das zu einem moralischen Dilemma führen. Soll er wirklich seiner gesamten bisherigen Krankheiten nennen und dadurch noch höhere, vielleicht unbezahlbare Beiträge in Kauf nehmen?
Unserer Erfahrung nach, werden viele Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeit aufgrund von sogenannten Anzeigepflichtverletzungen abgelehnt. Das geschieht, da krankheitsbedingte Angaben beim Abschluss der Versicherung wissentlich oder unbewusst nicht vollständig genannt wurden.
Hier besteht aus unserer Sicht politischer Handlungsbedarf. Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten zudem für Jedermann bezahlbar sein. Nur so kann der finanzielle Druck von den Erwerbstätigen genommen werden – egal, welcher Beruf ausgeübt wird und welche Vorerkrankungen bestehen.