Für die Bemessung des Grades einer Berufsunfähigkeit werden medizinische Gutachten herangezogen. Diese Beurteilungen durch gutachterlich tätige Ärzte weisen jedoch häufig Mängel auf.
Warum es zu gravierenden Fehlbeurteilungen der Gutachter kommt und welche Faktoren zukünftig intensiver berücksichtigt werden sollten, thematisiert der Artikel „Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung – „Stief-kinder“ der Begutachtung?„, der in der Ausgabe 1-2014 von MedSach erschien.
Kommentar Thomas Sindelar, Geschäftsführer von SOCIALSOLVENT:
„Ich finde es sehr spannend, dass ein Vertreter der Versicherungsbranche dieses Thema konkretisiert. Es ist also durchaus Versicherungsunternehmen bekannt, dass es schwer fällt, durch Gutachten bestimmte Krankheiten oder einen Anspruch auf Berufsunfähigkeit geltend zu machen. Wir empfehlen generell drei bis fünf unabhängige Diagnosen zu einem ersten Befund einzuholen, da wir so einerseits auf der statistisch sicheren Seite bei der Beantragung einer Rente sind, und andererseits renommierte wissenschaftliche Studien belegt haben, dass auch der Arzt nicht unfehlbar ist und bis zu 40% der Diagnosen falsch gestellt wurden.
Neben den erwähnten juristischen, medizinischen und berufskundlichen Aspekten zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit, sollte zusätzlich eine psychologische Perspektive in die Begutachtung miteinbezogen werden. Diese vier Faktoren zusammen ergeben ein konsistentes Bild des Erkrankten.
Gerade bei dem psychologischen Aspekt liegt unserer Erfahrung nach, eine der zukünftigen großen Engpässe. Denn nach allem was man lesen darf, nehmen die mentalen Belastungen in der Arbeitswelt stetig zu und führen zu einer Zunahme an psychisch bedingten Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten.
Hier sehen wir unseren großen Sinn in der Gründung unserer Firma, da nach unserer Recherche diese Gesamtbetrachtung aller vier Perspektiven, die zu einer ganzheitlichen Fallbeschreibung gegenüber der Versicherungsgesellschaft führen, im Markt von nur sehr wenigen Anbietern geleistet wird. Eine Rechtsanwaltskanzlei leistet diese Arbeit nicht.“