Knowledge Base > Allgemein > Erwerbsminderung

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Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach der gesetzlichen Definition ist (voll) erwerbsgemindert, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 43 SGB VI).