Die Betroffenen sind durch eine Krankheit oder einen Unfall vorerst nicht mehr in der Lage zu arbeiten und haben in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur.
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