Krankentagegeld: Karlsruhe stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern

Ein Krankentagegeldversicherer kürzte den vertraglich vereinbarten Tagessatz, weil der Versicherte in einem Jahr weniger verdient hatte. Dabei berief sich die Versicherung auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat dazu jetzt ein Urteil gesprochen. Dem Urteil der Karlsruher Richter zur Folge dürfen Anbieter einer Krankentagegeldversicherung zukünftig vertraglich vereinbarte Leistungen wie…