Private Unfallversicherung

Hier erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können

Wann wird ein Unfall von der Versicherung als Unfall anerkannt?

Ein Unfall im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nur dann vor, „wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig einen Gesundheitsschaden hervorruft. […] auch wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden“.

Nicht versichert sind also Krankheiten, auch wenn die Folgen davon eine schwere Behinderung wäre, wie z. Bsp. bei einem Schlaganfall; denn hier fehlt die Wirkung von außen und der Betroffene geht leider leer aus.

Wenn der Anspruch jedoch besteht, wird die Leistung allein nach der Schwere der Behinderung (Invaliditätsgrad) bestimmt, die der Versicherter bei dem Unfall davongetragen hat – ob er wegen seiner Invalidität weiter arbeiten kann oder nicht, ist hier unerheblich. Wie der Invaliditätsgrad von der Versicherung bestimmt wird, sollte hinterfragt und geprüft werden.

Wir begleiten Sie bei der Prüfung des Invaliditätsgrades und im gesamten Antragsverfahren. Damit Sie das bekommen, was Ihnen zusteht